zwei Loras
papageienfreunde.com

vom 10. Januar 1995

Hier nur eine Auswahl an Anforderungen an die Haltung von Papageien, von einer Sachverständigengruppe zusammengestellt.

Es handelt sich um ein Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln.

Papageien leben bis auf Ausnahmen paarweise oder in Gruppen. Sie sind grundsätzlich auch in der Obhut des Menschen so zu halten. Ausgenommen sind unverträgliche und derzeit vorhandene, nur auf den Menschen geprägte sowie kranke oder verletzte Vögel. Zukünftig ist beim Verkauf von Papageien auf die erforderliche Paarhaltung hinzuweisen, und sie sind deshalb in der Regel nur zu zweit abzugeben. Jungvögel sollten so aufgezogen werden, dass sie artgeprägt sind.

Das Nahrungsspektrum bei Papageien variiert erheblich. Viele Arten nehmen Sämereien auf, andere Arten haben sich auf Frucht- oder Nektarnahrung spezialisiert.

Dem umfangreichen Verhaltensrepertoire ist durch abwechslungsreiche Volieren-, Käfig- oder Schutzraumausrüstung, z.B. mit frischen Zweigen oder anderen geeigneten Gegenständen, zu entsprechen.

Dem Bedürfnis nach sozialen Kontakten ist durch Paarhaltung oder, bei begründeter Einzelhaltung, durch tägliche Beschäftigung mit dem Vogel nachzukommen.

Papageien können mit einer Reihe anderer Tierarten vergesellschaftet werden; auf Verträglichkeit ist zu achten.

Einfuhr, Ausfuhr und Besitz von Papageien (mit Ausnahme von Wellen- und Nymphensittichen) werden durch Artenschutzbestimmungen geregelt.

Die Zucht aller Papageien ist nach Tierseuchengesetz genehmigungspflichtig; entsprechend der Psittakoseverordnung sind alle Papageien zu kennzeichnen.

Die Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung legt für die Einfuhr von Papageien aus Drittländern eine Quarantäne fest.